Liebe Kunden,
aufgrund der aktuellen Situation bitte ich um die unbedingte Einhaltung der nachfolgenden Präventionsmaßnahmen. Für Praxisbetriebe gelten strenge Landesverordnungen. Sollte es in der Praxis einen direkten Kontakt mit einem an COVID 19 erkrankten Kunden geben, muss die Praxis geschlossen werden! Daher sind, neben der aufwendigen Praxishygiene, die folgenden Regeln zu beachten:
Eine Behandlung hat zu unterbleiben und der Termin muss verschoben werden unter den folgenden Bedingungen:
- Der Kunde leidet unter unklaren Erkältungssymptomen, Atemnot, Halsschmerzen, Husten, Fieber, Durchfall, Geschmacks- oder Geruchslosigkeit. Im Zweifel bitte unbedingt vorab anrufen, bevor Sie Ihren Termin wahrnehmen!
- Der Kunde hatte in den vergangenen 14 Tagen einen persönlichen Kontakt zu einem COVID-19-Patienten. Auch in einem Verdachtsfall bitte ich darum, mit mir vor dem Termin Rücksprache zu halten.
- Der Kunde war in den vergangenen 14 Tagen in einem vom RKI erklärten Risikogebiet unterwegs. In diesem Fall muss unbedingt der Landesverordnung eingehalten werden, bevor ein Praxistermin wahrgenommen werden kann.
Des Weiteren gilt zur Ausbreitungsprävention:
- Es ist unbedingt zu vermeiden, dass an COVID-19 erkrankte Kunden die Praxis betreten.
- Bei Verdachtsfällen in der Praxis ist das zuständige Gesundheitsamt unmittelbar einzubeziehen.
- Auch der Kunde muss nach der Landesverordnung in der Praxis einen nicht medizinischen Mund-Nasenschutz tragen. Nur aus besonderen medizinischen Gründen darf darauf verzichtet werden. Die Abstandsregeln von 1,5 Meter sind unbedingt einzuhalten.
- Bitte kommen Sie pünktlich, nicht zu spät aber auch nicht zu früh, um lange Wartezeiten und Überschneidungen zu reduzieren.
- Behandlungen im Gesichtsbereich müssen mit FFP2 Masken und Schutzbrille oder Visier erfolgen. Behandlungen in der Mundhöhle sind wann immer möglich zu vermeiden.
- Sollten Sie in der kommenden Zeit einen Termin vereinbart haben und aus Sorge Ihren Termin stornieren wollen, bitte ich Sie, mir frühzeitig Bescheid zu geben.
- Gleiches gilt natürlich, sollte ich selbst Erkranken oder neue behördliche Vorgaben bekommen. Ich werde mich dann umgehend bei Ihnen melden.
In der Praxis
- Um für den nahenden Winter die Sicherheit in meinem Behandlungsraum möglichst zu erhöhen, kommt ab sofort ein Luftreiniger mit HEPASilent Filtertechnologie zum Einsatz. Das patentierte Gerät ist zertifiziert nach der Norm DIN EN 1822 und filtert die Raumluft bis zu 5-mal pro Stunde.
- Es ist mir nicht möglich neben den Spannlaken auch Decken für jeden einzelnen Kunden vorzuhalten und zu waschen. Sie können aber gerne in der kalten Jahreszeit zur Behandlung Ihre eigene Decke mitbringen.
Ich bitte um Ihr Verständnis für diese Umstände in diesen außergewöhnlichen Zeiten.
Gernot Miehe